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Verhaltenskodex für Lieferanten

1. Zweck

Der Verhaltenskodex für Lieferanten („Kodex") legt die Grundsätze und grundlegenden Anforderungen von Gokin Solar Energy Co., Ltd., Guangdong Jinwan Gokin Solar Technology Co., Ltd., Qinghai Gokin Solar Technology Co., Ltd. und Sichuan Gokin Solar Technology Co., Ltd. („Gokin") für das Management von Lieferanten fest. Er vermittelt die Werte nachhaltiger Entwicklung, gegenseitigen Nutzens und sozialer Verantwortung.

Der Kodex ist eine Grundlage für die Auswahl und Bewertung von Lieferanten durch Gokin.

2. Definition

„Lieferanten" umfasst direkte und indirekte Lieferanten. Direkte Lieferanten beliefern GOKIN unmittelbar mit Produkten oder Dienstleistungen. Indirekte Lieferanten beliefern direkte Lieferanten.

Direkte Lieferanten müssen ihre eigenen Lieferanten in angemessener Weise über diesen Kodex informieren und deren Einhaltung verlangen.

3. Anwendungsbereich

Der Kodex ist integraler Bestandteil aller Verträge zwischen Lieferanten und GOKIN. Bei Konflikten mit Vertragsbedingungen gelten die strengeren Vertragsbedingungen.

4. Grundlagen des Kodex

(1) Basis

①Respekt
②Sicherheit
③Umweltschutz

(2) Leitprinzipien

①UN Global Compact
②OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
③Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
④IAO-Kernarbeitsnormen
⑤IAO-Übereinkommen über Sicherheit und Gesundheitsschutz
⑥ISO 14000
⑦ISO 26000

(3) Einhaltung von Gesetzen

Lieferanten müssen alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten, insbesondere die der Volksrepublik China (z. B. Arbeitsgesetz, Arbeitsvertragsgesetz, Umweltschutzgesetz) sowie relevante internationale Übereinkommen und Standards.

5. Achtung der Menschenrechte

(1) Keine Zwangsarbeit

Keine Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich Ausbeutung, Täuschung, Bewegungsbeschränkung, Einschüchterung, Schuldknechtschaft, Isolierung, Gewalt, Zurückbehaltung von Ausweisdokumenten oder Löhnen, übermäßige Überstunden, Menschenhandel. Vor der Einstellung müssen Mitarbeiter klare Informationen über Arbeitsbedingungen, Rechte und Pflichten erhalten. Keine Gebühren oder Kautionen als Einstellungsbedingung. Ausweisdokumente dürfen – außer gesetzlich vorgeschrieben – nicht zurückbehalten werden. Mitarbeiter haben Anspruch auf Ruhe und Urlaub.

(2) Bewegungsfreiheit

Arbeitsplatz und Wohnheime dürfen nicht abgeschlossen werden. Freier Zugang außerhalb der Arbeitszeit.

(3) Kinder- und Jugendarbeit

Keine Beschäftigung von Personen unter 16 Jahren. Für 16- bis 18-Jährige gelten die gesetzlichen Regelungen für Jugendarbeitnehmer.

(4) Vergütung

Löhne und Leistungen sind regelmäßig, pünktlich und vollständig zu zahlen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Lohnabrechnungen sind bereitzustellen.

(5) Arbeitszeit

Einhaltung der örtlichen Arbeitsgesetze. Mindestens ein freier Tag pro sieben Tage.

(6) Nichtdiskriminierung

Förderung von Chancengleichheit. Keine Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Rasse, sozialer Herkunft, Geschlechtsidentität, Behinderung, Religion oder politischer Ansichten.

(7) Vereinigungsfreiheit

Achtung des Rechts auf Gründung oder Beitritt zu Gewerkschaften, auf Tarifverhandlungen und auf Nichtbeitritt.

(8) Gesundheit und Sicherheit

Kontrolle von Gefahrenquellen durch geeignete Prozesse, sichere Verfahren und Schulungen. Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung. Identifizierung und Bewertung von Gefahren und Notfällen, Notfallpläne, Unfallmeldung und Korrekturmaßnahmen. Saubere Sanitäranlagen, Trinkwasser und hygienische Verpflegung; sichere Unterkünfte.

6. Umweltverantwortung

(1) Genehmigungen

Erforderliche Umweltgenehmigungen, Zulassungen und Registrierungen sind zu erhalten und aufrechtzuerhalten.

(2) Natürliche Ressourcen

Schonung natürlicher Ressourcen, Reduzierung des Verbrauchs, Recycling und Einsatz umwelt- und klimafreundlicher Produkte, Verfahren und Technologien.

(3) Energieeffizienz

Verbesserung der Energieeffizienz, Minimierung des Energieverbrauchs und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

(4) Gefahrstoffe

Identifizierung und Management umweltgefährdender Chemikalien, Schulung der Mitarbeiter, gesetzeskonforme Behandlung von Abfällen, Abgasen und Abwässern vor der Entsorgung.

7. Geschäftsethik

(1) Anti-Korruption

Keine Bestechung, Kickbacks, Provisionen oder sonstige Vorteile an Gokin-Mitarbeiter, Angehörige oder nahestehende Personen. Verstöße führen zu rechtlichen Schritten und sofortiger Beendigung der Zusammenarbeit; GOKIN behält sich Schadensersatzansprüche vor. Bei Verdacht auf Forderung von Bestechungsgeldern durch Gokin-Mitarbeiter führt GOKIN eine unabhängige Untersuchung durch.

(2) Interessenkonflikte

Gokin-Mitarbeiter dürfen keine Anteile am Partner besitzen. Bestehende Beteiligungen sind Gokin mitzuteilen.

(3) Wettbewerb

Einhaltung der Wettbewerbs- und Kartellgesetze. Kein Austausch wettbewerbswidriger Informationen.

(4) Geistiges Eigentum und Daten

Achtung und Schutz von IP-Rechten und Daten. Keine Weitergabe von Gokin-Daten an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

(5) Lieferkettentransparenz

Wahrheitsgemäße Offenlegung von Fertigungs-, Produktions- und Vertriebsinformationen auf Anfrage von Gokin. Keine Fälschung. Förderung verantwortungsvoller Beschaffung, keine „Konfliktmineralien", Due-Diligence-Nachweise.

(6) Hinweisgeber

Förderung eines klaren Verfahrens für Mitarbeiter, Lieferanten, Dienstleister und Dritte zur Meldung ethischer Bedenken ohne Nachteile.

8. Umsetzung

(1) Information

Direkte Lieferanten informieren ihre Lieferanten über den Kodex und überwachen die Einhaltung.

(2) Meldung

Verstöße sind unverzüglich an jun.mei@gokinsolar.com zu melden.

(3) Offenlegung

Offenlegung relevanter Informationen und Unterlagen gemäß den Anforderungen von Gokin, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

(4) Audit

Gokin oder ein von Gokin autorisierter Dritter darf die relevanten Betriebsabläufe des Lieferanten in dessen Anwesenheit prüfen.

(5) Verbesserung

Bei Verstößen gibt Gokin Korrekturhinweise. Der Lieferant muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen. Gokin kann Aufträge stornieren, aussetzen oder Verträge kündigen.

(6) Null-Toleranz

Verstöße gegen Abschnitt 5 (Menschenrechte) führen zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit, es sei denn, der Lieferant ergreift Maßnahmen, korrigiert und besteht die Prüfung durch GOKIN.

9. Verpflichtung des Lieferanten

Der Lieferant bestätigt, die Grundsätze und Anforderungen dieses Kodex sowie die Haftung bei Verstößen zu kennen, und verpflichtet sich zur Einhaltung.


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