1. Zweck
Der Verhaltenskodex für Lieferanten („Kodex") legt die Grundsätze und grundlegenden Anforderungen von Gokin Solar Energy Co., Ltd., Guangdong Jinwan Gokin Solar Technology Co., Ltd., Qinghai Gokin Solar Technology Co., Ltd. und Sichuan Gokin Solar Technology Co., Ltd. („Gokin") für das Management von Lieferanten fest. Er vermittelt die Werte nachhaltiger Entwicklung, gegenseitigen Nutzens und sozialer Verantwortung.
Der Kodex ist eine Grundlage für die Auswahl und Bewertung von Lieferanten durch Gokin.
2. Definition
„Lieferanten" umfasst direkte und indirekte Lieferanten. Direkte Lieferanten beliefern GOKIN unmittelbar mit Produkten oder Dienstleistungen. Indirekte Lieferanten beliefern direkte Lieferanten.
Direkte Lieferanten müssen ihre eigenen Lieferanten in angemessener Weise über diesen Kodex informieren und deren Einhaltung verlangen.
3. Anwendungsbereich
Der Kodex ist integraler Bestandteil aller Verträge zwischen Lieferanten und GOKIN. Bei Konflikten mit Vertragsbedingungen gelten die strengeren Vertragsbedingungen.
4. Grundlagen des Kodex
(1) Basis
①Respekt
②Sicherheit
③Umweltschutz
(2) Leitprinzipien
①UN Global Compact
②OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
③Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
④IAO-Kernarbeitsnormen
⑤IAO-Übereinkommen über Sicherheit und Gesundheitsschutz
⑥ISO 14000
⑦ISO 26000
(3) Einhaltung von Gesetzen
Lieferanten müssen alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten, insbesondere die der Volksrepublik China (z. B. Arbeitsgesetz, Arbeitsvertragsgesetz, Umweltschutzgesetz) sowie relevante internationale Übereinkommen und Standards.
5. Achtung der Menschenrechte
(1) Keine Zwangsarbeit
Keine Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich Ausbeutung, Täuschung, Bewegungsbeschränkung, Einschüchterung, Schuldknechtschaft, Isolierung, Gewalt, Zurückbehaltung von Ausweisdokumenten oder Löhnen, übermäßige Überstunden, Menschenhandel. Vor der Einstellung müssen Mitarbeiter klare Informationen über Arbeitsbedingungen, Rechte und Pflichten erhalten. Keine Gebühren oder Kautionen als Einstellungsbedingung. Ausweisdokumente dürfen – außer gesetzlich vorgeschrieben – nicht zurückbehalten werden. Mitarbeiter haben Anspruch auf Ruhe und Urlaub.
(2) Bewegungsfreiheit
Arbeitsplatz und Wohnheime dürfen nicht abgeschlossen werden. Freier Zugang außerhalb der Arbeitszeit.
(3) Kinder- und Jugendarbeit
Keine Beschäftigung von Personen unter 16 Jahren. Für 16- bis 18-Jährige gelten die gesetzlichen Regelungen für Jugendarbeitnehmer.
(4) Vergütung
Löhne und Leistungen sind regelmäßig, pünktlich und vollständig zu zahlen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Lohnabrechnungen sind bereitzustellen.
(5) Arbeitszeit
Einhaltung der örtlichen Arbeitsgesetze. Mindestens ein freier Tag pro sieben Tage.
(6) Nichtdiskriminierung
Förderung von Chancengleichheit. Keine Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Rasse, sozialer Herkunft, Geschlechtsidentität, Behinderung, Religion oder politischer Ansichten.
(7) Vereinigungsfreiheit
Achtung des Rechts auf Gründung oder Beitritt zu Gewerkschaften, auf Tarifverhandlungen und auf Nichtbeitritt.
(8) Gesundheit und Sicherheit
Kontrolle von Gefahrenquellen durch geeignete Prozesse, sichere Verfahren und Schulungen. Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung. Identifizierung und Bewertung von Gefahren und Notfällen, Notfallpläne, Unfallmeldung und Korrekturmaßnahmen. Saubere Sanitäranlagen, Trinkwasser und hygienische Verpflegung; sichere Unterkünfte.
6. Umweltverantwortung
(1) Genehmigungen
Erforderliche Umweltgenehmigungen, Zulassungen und Registrierungen sind zu erhalten und aufrechtzuerhalten.
(2) Natürliche Ressourcen
Schonung natürlicher Ressourcen, Reduzierung des Verbrauchs, Recycling und Einsatz umwelt- und klimafreundlicher Produkte, Verfahren und Technologien.
(3) Energieeffizienz
Verbesserung der Energieeffizienz, Minimierung des Energieverbrauchs und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
(4) Gefahrstoffe
Identifizierung und Management umweltgefährdender Chemikalien, Schulung der Mitarbeiter, gesetzeskonforme Behandlung von Abfällen, Abgasen und Abwässern vor der Entsorgung.
7. Geschäftsethik
(1) Anti-Korruption
Keine Bestechung, Kickbacks, Provisionen oder sonstige Vorteile an Gokin-Mitarbeiter, Angehörige oder nahestehende Personen. Verstöße führen zu rechtlichen Schritten und sofortiger Beendigung der Zusammenarbeit; GOKIN behält sich Schadensersatzansprüche vor. Bei Verdacht auf Forderung von Bestechungsgeldern durch Gokin-Mitarbeiter führt GOKIN eine unabhängige Untersuchung durch.
(2) Interessenkonflikte
Gokin-Mitarbeiter dürfen keine Anteile am Partner besitzen. Bestehende Beteiligungen sind Gokin mitzuteilen.
(3) Wettbewerb
Einhaltung der Wettbewerbs- und Kartellgesetze. Kein Austausch wettbewerbswidriger Informationen.
(4) Geistiges Eigentum und Daten
Achtung und Schutz von IP-Rechten und Daten. Keine Weitergabe von Gokin-Daten an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
(5) Lieferkettentransparenz
Wahrheitsgemäße Offenlegung von Fertigungs-, Produktions- und Vertriebsinformationen auf Anfrage von Gokin. Keine Fälschung. Förderung verantwortungsvoller Beschaffung, keine „Konfliktmineralien", Due-Diligence-Nachweise.
(6) Hinweisgeber
Förderung eines klaren Verfahrens für Mitarbeiter, Lieferanten, Dienstleister und Dritte zur Meldung ethischer Bedenken ohne Nachteile.
8. Umsetzung
(1) Information
Direkte Lieferanten informieren ihre Lieferanten über den Kodex und überwachen die Einhaltung.
(2) Meldung
Verstöße sind unverzüglich an jun.mei@gokinsolar.com zu melden.
(3) Offenlegung
Offenlegung relevanter Informationen und Unterlagen gemäß den Anforderungen von Gokin, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
(4) Audit
Gokin oder ein von Gokin autorisierter Dritter darf die relevanten Betriebsabläufe des Lieferanten in dessen Anwesenheit prüfen.
(5) Verbesserung
Bei Verstößen gibt Gokin Korrekturhinweise. Der Lieferant muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen. Gokin kann Aufträge stornieren, aussetzen oder Verträge kündigen.
(6) Null-Toleranz
Verstöße gegen Abschnitt 5 (Menschenrechte) führen zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit, es sei denn, der Lieferant ergreift Maßnahmen, korrigiert und besteht die Prüfung durch GOKIN.
9. Verpflichtung des Lieferanten
Der Lieferant bestätigt, die Grundsätze und Anforderungen dieses Kodex sowie die Haftung bei Verstößen zu kennen, und verpflichtet sich zur Einhaltung.






